Änderung Beförder…
1. Oktober 2009

Ab 01.10.2009 gelten neue Beförderungstarife im Stadtverkehr Halberstadt. Die im Umlauf b…

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Sonderfahrten

Erleben Sie auf einer Stadtrundfahrt der etwas anderen Art das alte und neue Halberstadt. weiter


Beförderungstarife (gültig ab 01.Oktober 2009)

Fahrscheine

TarifPreis [€]
 
1,10

0,70

Sozialticket

 

voll

0,60

ermäßigt

0,40
 
5,50
3,60
 
3,00
2,00
 
5,80

Hinweis: Fahrscheine bitte sofort bei Fahrtantritt entwerten

Zeitkarten

TarifPreis [€]
 
8,20

Wochenkarte AZUBI

6,20
24,00
19,80
18,00
199,00
 
9,00
23,80
27,50
235,00
13,00

Hinweis: Zeitkarten beim Betreten der Fahrzeuge bitte deutlich sichtbar vorzeigen

Ermäßigt werden befördert

  • mehr als 2 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (6.Geburtstag) in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fahrausweis
  • Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr (6.Geburtstag) bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (14. Geburtstag) 
  • Inhaber eines Sozial-und Familienpasses des Landkreises Harz sind zur Inanspruchnahme des Sozialtickets berechtigt,
  • Senioren (nur Altersrentner mit Berechtigungsnachweis)
  • Hunde

Unentgeltlich werden befördert

  • Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt mit gültiger Wertmarke sowie eingetragene Begleitpersonen
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (d.h. bis zum 6. Geburtstag) max. 2 Kinder in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fahrausweis
  • Kinderwagen / Handgepäck / Blindenführhunde / Fahrräder

Sonstige Hinweise

  • Inhaber persönlicher, nicht übertragbarer Zeitfahrausweise haben ihre Identität auf Verlangen des Kontrollpersonals durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild nachzuweisen
  • Nutzung von Sozialtickets nur für Inhaber eines gültigen Sozial-und Familienpasses des Landkreises Harz
  • Übertragbare Zeitkarten von HBB, Q-Bus und HVB, die in der Tarifzone 10 oder im Tarifpunkt Halberstadt gültig sind, werden von der HVG anerkannt.
  • Bitte beachten Sie, daß Zeitkarten für Schüler, Studenten und Auszubildende von HBB, Q-Bus und HVB nicht von der HVG anerkannt werden.