Fahrplanwechsel a…
1. August 2010

Am 01.08.2010 treten bei der HVG und den Busunternehmen des Landkreises Harz Fahrplanände…

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Sonderfahrten

Erleben Sie auf einer Stadtrundfahrt der etwas anderen Art das alte und neue Halberstadt. weiter


Tarifbestimmungen der HVG

Die Fahrausweise gelten in Straßenbahnen und Bussen der Halberstädter Verkehrs-GmbH (HVG).

Von der HVG werden anerkannt:

Übertragbare Wochen- und Monatskarten der

  • Halberstädter Bus-Betrieb GmbH (HBB);
  • Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH (Q-Bus);
  • Harzer Verkehrsbetriebe GmbH (HVB),

die in der Tarifzone 10 bzw. im Tarifpunkt Halberstadt gelten.

Werden Fahrten mit Linientaxi durchgeführt, kann keine Garantie für die Beförderung von Kinderwagen übernommen werden. Fallen der 24.12. und der 31.12. auf einen Werktag, wird der Verkehr wie samstags mit Einschränkungen durchgeführt. Die Einschränkungen sind im Fahrplan gekennzeichnet.

Fahrausweisangebot

1. Einzelfahrschein und Ermäßigter Einzelfahrschein

  • Gültigkeit: 45 Minuten ab Fahrtbeginn
  • Entwertung: sofort bei Fahrtantritt
  • Umsteigen ist während der Gültigkeit möglich
  • Ermäßigung erhalten:
    • mehr als 2 Kinder unter 6 Jahren je Begleitperson mit gültigem Fahrausweis
    • Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren
    • Senioren (nur Altersrentner mit Berechtigungsnachweis)
    • Hunde

2. Sechsfahrtenkarte

Es gelten die gleichen Benutzungsbedingungen sowie Ermäßigungen wie beim Einzelfahrschein.

3. Tagesfahrschein

  • Gültigkeit: 24 Stunden ab Entwertung
  • Ermäßigungen: wie Einzelfahrschein

4. Gruppenfahrschein

  • Gültigkeit: 24 Stunden ab Entwertung für maximal 5 Personen, davon bis zu 3 Personen über 13  Jahre

5. Wochenkarte (personengebunden oder übertragbar)

  • Gültigkeit: 1 Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) oder vom 1.Gültigkeitstag bis zum Tag der Folgewoche, der dem 1. Gültigkeitstag vorausgeht (nur an Fahrscheinautomaten in Niederflurstraßenbahnen erhältlich),
  • Die übertragbare Wochenkarte kann samstags, sonn- und feiertags wie ein Gruppenfahrschein genutzt werden.

6. Monatskarte (personengebunden)

  • Gültigkeit: 1 Kalendermonat oder vom 1.Gültigkeitstag bis zum Tag des Folgemonats, der dem 1. Gültigkeitstag vorausgeht,
  • nicht übertragbar

7. Umweltkarte (übertragbare Monatskarte)

  • Gültigkeit: 1 Kalendermonat
  • Die Umweltkarte kann samstags, sonn- und feiertags wie ein Gruppenfahrschein genutzt werden.

8. ABO-Monatskarten (personengebunden oder übertragbar)

Für den Erwerb von ABO-Monatskarten ist der Abschluß eines ABO-Vertrages mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten notwendig.

Die übertragbare ABO-Monatskarte kann samstags, sonn- und feiertags wie ein Gruppenfahrschein genutzt werden.

9. Ermäßigte Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende

Darf nur mit einer Bescheinigung der Schule, Ausbildungsstätte oder Universität erworben und benutzt werden.

Nutzungsberechtigt für den erforderlichen Geltungsbereich im Ausbildungsverkehr sind:

  • schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (15. Geburtstag),
  • nach Vollendung des 15. Lebensjahres Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemein- und berufsbildender Schulen, von Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Akademien, Hochschulen und Universitäten mit Ausnahme der Verwaltungsakademien und Volkshochschulen,
  • Personen, die Kurse zum nachträglichen Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses besuchen,
  • Personen, die in einem Berufsbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen,
  • Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen
  • Praktikanten und Volontäre während einer staatlich geregelten Ausbildung sowie Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten.
  • Diese Monatskarte ist nicht übertragbar.
  • Keine Ermäßigung gibt es für Weiterbildungsmaßnahmen, die vom Arbeitsamt organisiert bzw. durchgeführt werden.

10. Jahreskarte (personengebunden oder übertragbar)

  • Gültigkeit: frei wählbar, ab 1. Gültigkeitstag 12 Monate z.B. 1. Gültigkeitstag: 17.10.2010; gültig bis 16.10.2011
  • Die übertragbare Jahreskarte kann samstags, sonn- und feiertags wie ein Gruppenfahrausweis genutzt werden.

Unentgeltlich werden befördert

  • Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit gültiger Wertmarke sowie eingetragene Begleitpersonen.
  • bis zu 2 Kinder unter 6 Jahren je Begleitungperson mit gültigem Fahrausweis
  • Kinderwagen / Handgepäck / Fahrräder / Blindenführhunde

Sonstige Entgelte und Bestimmungen:

  • Erhöhte Beförderungsentgelte werden in Höhe bis zu 40,00 € erhoben (siehe auch § 9 Allg. Beförderungsbedingungen).
  • Werden Erhöhte Beförderungsentgelte nicht innerhalb einer Zahlungsfrist von 10 Tagen beglichen, werden die Vorgänge zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassobüro abgegeben. Dadurch entstehen weitere Kosten.
  • Das Erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 5,00 €, falls der Fahrgast im Besitz eines gültigen personengebundenen Zeitfahrausweises ist, diesen aber während der Kontrolle nicht vorzeigen konnte. Der Fahrausweis ist innerhalb von 10 Tagen in der Verwaltung vorzulegen.
  • Unabhängig von der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt eine Verfolgung im Bußgeld- und Strafverfahren dem Verkehrsunternehmen vorbehalten.
  • Eine Fahrpreisbestätigung kostet 1,50 €.
  • Bei Verunreinigungen eines Fahrzeuges durch Fahrgäste betragen die Reinigungskosten mindestens 10,00 € oder die tatsächlich angefallenen Reinigungskosten, welche mit 25,00 € je notwendiger Arbeitsstunde und den Materialkosten zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Fahrzeuges in Rechnung gestellt werden. Ist infolge der Verunreinigung eine sofortige Auswechslung eines Fahrzeuges erforderlich, so sind neben den Reinigungsgebühren die Kosten für die Auswechslung zu zahlen.
  • Für die Beschädigung von Fahrzeugen werden die Ausfall- und Instandsetzungskosten erhoben